Aus der Praxis – Für die Praxis im Arbeitsschutz

Explosionsschutz

– nicht nur Papier, sondern Praxis

Beim Thema Explosionsschutz wird es schnell technisch und kompliziert. Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung, Gefahrstoffe, Zündquellen, Schutzmaßnahmen … da kann man schon mal den Überblick verlieren.

Genau hier setze ich an.

Durch meine langjährige Erfahrung in der Galvanotechnik und Oberflächenbeschichtung kenne ich die Prozesse und die Besonderheiten, die in solchen Betrieben eine Rolle spielen. Gleichzeitig ist Explosionsschutz natürlich nicht nur in der Galvanik ein Thema.

Ich erstelle Explosionsschutzdokumente für unterschiedlichste Branchen und Betriebe – zum Beispiel für Lackierbetriebe, Betriebe der Holzbearbeitung, die Kunststoffbranche, Metallverarbeitung und viele weitere Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können.

Denn ich weiß: Ein Explosionsschutzdokument lässt sich nicht sinnvoll erstellen, wenn man die Anlage und die tatsächlichen Arbeitsabläufe nur aus einem Plan oder einer Datei kennt.

Deshalb schaue ich mir die Gegebenheiten vor Ort an und erarbeite gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Grundlagen für den Explosionsschutz.

Dabei geht es unter anderem um:

- eingesetzte Stoffe und Gemische#

- Verfahren und Arbeitsabläufe

- mögliche Freisetzungsquellen

- Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann

- erforderliche Zoneneinteilungen

- mögliche Zündquellen

- technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

- erforderliche Prüfungen und deren Umsetzung

- nachvollziehbare Dokumentation

Was sagt der Gesetzgeber?

Die Grundlage bildet insbesondere § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Werden bei der Gefährdungsbeurteilung       Explosionsgefährdungen festgestellt, müssen diese beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Das Explosionsschutzdokument muss unter anderem die ermittelten Explosionsgefährdungen, das Explosionsschutzkonzept, eine gegebenenfalls erforderliche Zoneneinteilung sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen und Prüfungen enthalten.

Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ bietet hierfür eine praxisorientierte Grundlage. 

Mein Anspruch

Ich möchte Ihnen beim Explosionsschutz keine unnötige Bürokratie verkaufen. Mir geht es darum, gemeinsam mit Ihnen eine verständliche und praxistaugliche Lösung zu erarbeiten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Lackierbetrieb, einen holzverarbeitenden Betrieb, ein Unternehmen aus der Kunststoffbranche, einen metallverarbeitenden Betrieb oder ein Unternehmen aus einem ganz anderen Bereich führen.

Jeder Betrieb hat seine eigenen Prozesse, Stoffe und Arbeitsabläufe. Genau diese Gegebenheiten schaue ich mir an und entwickle daraus eine Lösung, die zu Ihrem Betrieb passt.

Gerade in der Galvanik und Oberflächenbeschichtung können die eingesetzten Stoffe und Verfahren besondere Anforderungen an den Explosionsschutz stellen. Hier hilft mir meine langjährige praktische Erfahrung.

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