Aus der Praxis – Für die Praxis im Arbeitsschutz

Ersthelferausbildung

– gut vorbereitet sein

Auch bei der Ersten Hilfe gilt: Im Ernstfall sollte man nicht erst überlegen müssen, was zu tun ist.

Jeder Betrieb muss dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten als Ersthelfer zur Verfügung steht. Die Ausbildung selbst biete ich nicht direkt an. Wenn Sie Ersthelfer für Ihren Betrieb ausbilden oder vorhandene Ersthelfer fortbilden möchten, vermittle ich Ihnen auf Anfrage gerne den Kontakt zu einem entsprechend anerkannten und zertifizierten Ausbildungsunternehmen.

So bekommen Sie auch bei diesem Thema alles aus einer Hand – ohne dass ich Ihnen etwas anbieten möchte, was nicht zu meinem eigenen Leistungsbereich gehört.

Die gesetzliche Grundlage

Die Anforderungen an die Erste Hilfe im Betrieb ergeben sich insbesondere aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie aus der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Wie viele Ersthelfer in einem Betrieb erforderlich sind und welche Anforderungen an deren Ausbildung und Fortbildung gestellt werden, richtet sich unter anderem nach der Betriebsgröße und den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten.

Einfach anfragen

Sie benötigen Ersthelfer für Ihren Betrieb oder möchten bestehende Ersthelfer fortbilden lassen?

Sprechen Sie mich einfach an.

Ich stelle den Kontakt zu einem geeigneten, zertifizierten Ausbildungsunternehmen her und unterstütze Sie damit auch bei diesem wichtigen Thema.

Denn mein Anspruch ist nicht, alles selbst machen zu müssen.

Sondern für Sie die passende Lösung zu finden.

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Profitieren Sie von unabhängiger, fachlicher Beratung, die Ihre betrieblichen Prozesse berücksichtigt und passgenaue Lösungen für Arbeitssicherheit und Brandschutz bietet. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren oder einen Termin zu vereinbaren.

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